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Kontakt
- AGB Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.
GELTUNGSBEREICH
Nachfolgende Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge
zwischen uns und dem Auftraggeber über Lagerung, Verwaltung
sowie Bestellabwicklung und Versand von Werbemitteln durch uns
sowie alle sonstigen Aufträge und Dienstleistungen, soweit nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Die nachfolgenden Auftragsbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers oder abweichende
Vereinbarungen gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich
schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige
abweichende Bedingungen oder Vereinbarungen gilt insbesondere
nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei
zukünftigen Verträgen.
Änderungen und
Ergänzungen des Auftrags bzw. dieser Bedingungen bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses
Schriftformerfordernisses.
2.
LEISTUNGSERBRINGUNG
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
Die Werbemittel bestehen überwiegend aus Broschüren und
Druckschriften in unterschiedlichen Formaten. Es werden aber
auch Werbemittel in anderem Aggregatzustand eingelagert bzw.
gepackt und versendet.
Wir lagern das vereinbarte Material entsprechend den
schriftlichen Weisungen des Auftraggebers unter Beachtung der
behördlichen, gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen, wobei
sämtliche Artikel im Eigentum des Auftraggebers bzw. des
anliefernden Dritten verbleiben. Unser gesetzliches Pfandrecht
an den eingelagerten Werbemitteln bleibt hiervon unberührt.
Werbemittel, die nicht ständig zum Versand bereit stehen müssen,
werden im Hochregallager aufbewahrt. Die Lagerung der Artikel
erfolgt auf Europaletten (80 x 120 cm) mit einer Stapelhöhe von
110 cm.
Der Versand von
Päckchen, Paketsendungen und Paletten erfolgt nach den
Versandanweisungen des Auftraggebers. Die Versandanweisungen
müssen uns in der Regel schriftlich erteilt werden, soweit sie
sich nicht aus der Bestellung des Auftraggebers ergeben. Die
Übermittlung der Versandanweisung per Telefax oder Email ist
ausreichend.
Die
Auslieferungen an den Endkunden sind für diesen kostenfrei. Uns
trifft keine Pflicht zum Einzug etwaiger Versandkosten, auch
wenn wir den Versand organisiert oder selbst durchgeführt haben.
3.
MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber hat uns so früh wie möglich alle notwendigen
Informationen über anzuliefernde Werbemittel und sonstige Waren
hinsichtlich Mengen, Lieferanten, Lieferterminen und
Verpackungseinheiten schriftlich bekannt zu geben. Dasselbe gilt
für alle sonstigen Vorgänge und Umstände, die für die
Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, auch wenn
sie erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.
Ebenso hat der Auftraggeber die gewünschte Versandart sowie
Empfängeradressen jeweils rechtzeitig mitzuteilen. Wir haften
nicht für Verzögerungen und verspätete Auslieferungen, die aus
der nicht zeitgerechten Mitteilung aller Lieferdaten durch den
Auftraggeber resultieren.
Nach Eingang der von uns bestätigten Lieferscheine und
Wareneingangsmeldungen sowie Musterexemplare ist der
Auftraggeber verpflichtet, diese zu prüfen und den Weiterversand
frei zu geben.
Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, seine Empfänger
bzw. Endkunden zu veranlassen, die angelieferten Werbemittel,
falls im normalen Geschäftsgang erforderlich, unverzüglich zu
untersuchen und Schäden oder Fehllieferungen unverzüglich bei
uns zu rügen. Unterbleibt die Schadensfeststellung und die
Mitteilung der Schadenshöhe, führt dies zum Ausschluss jeglicher
Sachmängelansprüche oder Versicherungsleistungen.
4.
MÜNDLICHE AUSKÜNFTE; REPORTING
Fernmündliche Auskünfte von uns sind erst verbindlich, wenn sie
von uns schriftlich bestätigt werden.
Haben wir die
Ergebnisse unserer Tätigkeit schriftlich darzustellen, so
ist
nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Mündliche
Erklärungen und Auskünfte von unseren Mitarbeitern sind stets
unverbindlich.
Das Reporting,
bestehend aus einer permanenten
und differenzierten Erfassung
aller für den Auftraggeber relevanten Bestands-, Lagerhaltungs-
und Versanddaten sowie weiterer relevanter statistischer Daten
wird vor Vertragsbeginn zwischen dem Auftraggeber und uns nach
Umfang und Turnus festgelegt.
5.
ANLIEFERUNGEN; GEFAHRÜBERGANG
Alle Werbematerialien werden vom Auftraggeber oder den mit der
Herstellung von ihm beauftragten Firmen verzollt frei Rampe in
unserem Lager angeliefert.
Wir prüfen den Wareneingang entsprechend dem vereinbarten
Prüfverfahren (Stichprobenprüfung), versehen die Lieferscheine
mit einem Prüfungsvermerk und schicken jeweils das Original
zusammen mit einer Kopie der Wareneingangsmeldung und einer
jeweils zu benennenden Anzahl von Musterexemplaren an den
Auftraggeber.
Sollte ein Lieferant nicht auftragsgemäß oder nicht rechtzeitig
liefern bzw. Sendungen in Bezug auf Paletten oder sonstiger
Anzahl von Einheiten nicht mit den Auftragsinformationen
übereinstimmen, werden wir dies dem Auftraggeber unverzüglich
mitteilen.
Offenkundige Mängel werden von uns dem Auftraggeber sofort
mitgeteilt, versteckte oder erst später festgestellte Mängel
unmittelbar nach deren Entdeckung.
Wir haften nicht für die Qualität und Ausführung der
Werbematerialien; die Verantwortlichkeit hierfür liegt
ausschließlich beim Auftraggeber, seinen Lieferanten bzw. deren
Subunternehmern.
Vom Zeitpunkt der Annahme des Werbematerials bis zur
bestimmungsgemäßen Übergabe an Paketdienst, Spedition oder
sonstige Frachtführer sind wir für den Verlust und die
Beschädigung der in unserem Betrieb eingelagerten Waren
verantwortlich, es sei denn, dass der Verlust oder die
Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnten.
Wir haften im Rahmen des für den jeweiligen festgelegten
Wareneingangs-Prüfverfahrens, wobei eine eventuelle
Inventurdifferenz von 3% unberücksichtigt bleibt.
6. LAGERUNG
Wir sind verpflichtet, das Material sachgerecht je nach
Beschaffenheit zu lagern, zu erhalten und die weiteren
vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Lagerhalters zu erbringen. Der Auftraggeber kann sich jederzeit
während unserer üblichen Geschäftszeiten vom Zustand der
eingelagerten Waren durch Besichtigung und Probenahmen
unterrichten.
Wir versichern die eingelagerten Waren auf Wunsch des
Auftraggebers auf dessen Kosten gegen Feuer, Wasserschaden und
Einbruchdiebstahl sowie vor seiner Herausgabe zum Versand unter
Umständen gegen Transportschäden.
7. ANNAHMEVERZUG
UND UNTERLASSENE MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS
Kommt der
Auftraggeber mit der Annahme der von uns angebotenen Leistung in
Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach
vorstehender Ziffer 4 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so
sind wir zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
Unberührt bleibt unser Anspruch auf Ersatz der uns durch den
Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens,
und zwar auch dann, wenn wir von unserem Kündigungsrecht keinen
Gebrauch machen.
8.
VERSAND
Soweit nichts anderes vereinbart oder vom Auftrageber vorgegeben
ist, erfolgt der Versand durch uns unversichert auf Gefahr und
zu Lasten des Auftraggebers. Die Wahl des Transportweges und des
Transportmittels bleibt uns vorbehalten, wobei der Versand im
Normalfall per Post, Paketdienst oder Spedition, bei
entsprechender Anforderung auch per Express erfolgt.
9. VERGÜTUNG; ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro
zzgl.
Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
Monatlich wird eine Sammelrechnung über die während dieses
Zeitraums erbrachten Einzelleistungen erstellt.
Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 8% über dem Basiszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines
darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
10. NACHERFÜLLUNG
Ist eine Bestellung durch uns fehler- oder mangelhaft ausgeführt
worden, werden wir Ersatzlieferungen im Regelfall am kommenden
Arbeitstag vornehmen. Wünscht der Auftraggeber im Einzelfall
eine kürzere Reaktionszeit, hat er uns hierauf bei
Vertragsabschluss ausdrücklich hinzuweisen.
11. HAFTUNG
Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe
dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht
fahrlässig verursacht wurde, so haften wir beschränkt. Die
Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren
typischen Schaden begrenzt. Dieser ist in der Regel nicht höher
als der 2-fache Auftragswert unserer Eigenleistung. Wünscht der
Auftraggeber eine darüber hinausgehende Haftung, hat er uns
dieses bei Vertragsabschluss mitzuteilen, damit wir auf seine
Kosten für eine weitergehende Risikoabdeckung Vorsorge tragen.
Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit. Im Übrigen wird für leichte Fahrlässigkeit nicht
gehaftet. Dies gilt nicht für unsere Haftung als Lagerhalter,
die jedoch in jedem Fall der einfachen Fahrlässigkeit ebenfalls
auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt ist.
Unabhängig von einem Verschulden unsererseits bleibt unsere
etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus
der Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz
unberührt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen
Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von
ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
12. GEHEIMHALTUNG
Wir
verpflichten uns, alle uns zur Kenntnis kommenden
Betriebsvorgänge und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers
vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zur
Kenntnis zu geben.
13. VERJÄHRUNG
Ansprüche auf
Schadensersatz, auch wegen der Verletzung von Nebenpflichten,
verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des
Tages, an dem wir entweder dem Auftraggeber den Verlust oder die
Beschädigung der Waren angezeigt oder wir diese
bestimmungsgemäß an Paketdienst, Spedition oder sonstigen
Frachtführer übergeben haben. Diese Beschränkung gilt nicht für
unsere Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
unerlaubter Handlung, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei
schuldhafter Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.
14. GERICHTSSTAND; ANWENDBARES RECHT; TEILUNWIRKSAMKEIT
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist
Neuss. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an
seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig,
unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen
Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu
ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in
rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies
gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
1. Dezember 2008 |